LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Durch Erteilen von Aufträgen anerkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Zusätzliche mündliche Abmachungen bedürfen zur Verpflichtung der Firma der schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferungen in der Schweiz: Erreicht der Fakturabetrag Fr. 50.-, liefern wir Portofrei PostPac Econmy; bleibt er darunter, desgleichen bei Postsendungen, wird die Fracht besonders in Rechnung gestellt. PostPac Economy CHF 10.50, PostPac Priority CHF 12.50. Kurierdienst oder Mondsendungen nach Absprache.
Lieferungen ins Ausland: Mindestabnahmemenge in Absprache mit unserer Verkaufsabteilung. Transportschäden: Alle Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Transportschäden (wie Manko, Bruch, Beschädigungen, usw.) sind vom Empfänger am Liefertag bei der betreffenden Transportanstalt geltend zu machen.
3. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen vom Datum der Rechnung an netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird, nach vorheriger Verzugsmeldung, vom Tag der Fälligkeit an ein Verzugszins in Rechnung gestellt.
4. Der Lieferant leistet Gewähr für die sachgemässe Zusammensetzung der gelieferten Waren und ihre Eignung zum ausdrücklich zugesicherten Verwendungszweck. Eine weitgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere nicht für Mängel, die sich aus der Applikation ergeben.
5. Sofort erkennbare Mängel können nur vor Verwendung oder Vermischung der Ware spätestens 8 Tage nach deren Erhalt geltend gemacht werden. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
6. Eine ordnungsgemäss angebrachte und berechtigte Mängelrüge verpflichtet den Lieferanten (unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers) zu Preisnachlass, Nachbesserung oder Umtausch und gegebenenfalls deren Rücknahme. Schadensersatzansprüche können bei Sachschäden höchstens bis zum Warenwert geltend gemacht werden.
7. Wurde schriftlich nicht etwas anderes vereinbart, besteht eine Gewährleistung von einem Jahr. Innerhalb dieser Frist kann der Mangel jederzeit gerügt werden.
8. Schadenersatzforderungen aufgrund von Mängeln der Ware verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Verarbeitung durch den Käufer. Diese Ersatzansprüche können jedoch nur geltend gemacht werden, sofern die Verarbeitung innert 6 Monaten nach Empfang der Ware erfolgt.
9. Alle ausserhalb von Einfluss und Kontrolle des Lieferanten liegende Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.
Dulliken, 01.01.2022